
Inanspruchnahme der Rückstellungen für drohenden Verlust durch die Ergebnisermittlung. Der Verlust kann bei Istkostenanfall bzw. Erlöseingang realisiert werden. Die Ergebnisermittlung kann den Verlust folgendermaßen realisieren als Differenz aus errechneten Kosten und Isterlös als Differenz aus Istkosten und errechnetem Erlös.
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